
OLG Dresden: Sparkasse haftet trotz grober Fahrlässigkeit für Phishing-Schaden
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat ein aufsehenerregendes Urteil gefällt. Geeignet erschien es, am 5. Juni 2025, als ein Kunde rund 50.000 Euro durch eine ausgeklügelte Phishing-Masche verlor. Der Kunde handelte grob fahrlässig, doch die Sparkasse haftet dennoch teilweise für den Schaden.