
Landgericht Schwerin verliert Beweismaterial in Kindesmissbrauchsfall
Am Landgericht Schwerin ist ein USB-Stick abhandengekommen, auf dem sich hochsensibles Beweismaterial in einem Kindesmissbrauchsfall befand. Der Datenträger wurde unverschlüsselt per Post an einen Sachverständigen in Berlin versandt und ist nun verschwunden. Sowohl Filmaufnahmen des Missbrauchs als auch die ausführliche Befragung des Opfers durch die Ermittlungsbehörden waren auf dem Stick gespeichert.