Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage erhoben. Ein 21-jähriger Mann aus Berlin steht im Verdacht, ein groß angelegtes Phishing-Netzwerk betrieben zu haben. Bankdaten wurden von ihm ergaunert, woraufhin er über 550․000 Euro abkassierte.
Phishing-Angriffe: Täter im Fadenkreuz der Ermittler
Der Beschuldigte muss sich vor dem Landgericht Bamberg verantworten. Er wird beschuldigt, zahlreich Phishing-Angriffe auf Bankkunden durchgeführt zu haben. Die Ermittlungen wurden gemeinsam mit dem Kriminalfachdezernat 5 Nürnberg durchgeführt.
Mehrere Tausend Bankkunden betroffen
Laut Anklage hat der 21-Jährige ab Januar 2022 im großen Stil Online-Banking-Zugangsdaten erlangt. Die Geschädigten wurden oftmals durch Phishing-Seiten oder Telefonate manipuliert. Ziel dieser Täuschungsversuche war es, dass sie ihm Registrierungslinks zur Neuinstallation des Push-TAN-Verfahrens übermittelten.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern erläutert, ebenso wie die Geschädigten auf diese Masche hereinfielen. SMS wurden versendet um sie auf Phishing-Seiten zu leiten. Auch Telefonate führten oftmals zur Herausgabe sensibler Push-TAN-Informationen.
Hohe Beute: 550․000 Euro erbeutet
Mit den erlangten Daten verschaffte sich der Beschuldigte Zugang zu den Konten seiner Opfer. Virtuelle Debitkarten wurden auf Smartphones eingerichtet. Damit hob er Bargeld an NFC-fähigen Geldautomaten ab. Einkäufe in Supermärkten und Tankstellen folgten ebenfalls.
Bis zur Festnahme des Täters erbeutete er insgesamt rund 550․000 Euro. Seine Attacken blieben jedoch in 45 weiteren Fällen ohne Erfolg. Zudem lagerte er die Zugangsdaten von zusätzlichen 122 Online-Banking-Accounts für zukünftige Einsätze.
Festnahme und rechtliche Folgen
Am 07. März 2024 wurde der Beschuldigte in Berlin festgenommen. Er sitzt seitdem hinter Gittern. Wegen seines Alters zum Tatzeitpunkt wird der Fall in der Jugendkammer verhandelt. Das Landgericht Bamberg ist für den Prozess zuständig da ebenfalls Geschädigte aus dieser Region betroffen sind.
Für den gewerbsmäßigen Computerbetrug drohen dem Beschuldigten ernsthafte Strafen. Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren sind dabei möglich.
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