Tag: Zentralstelle Cybercrime Bayern

Payback-Punkte-Betrug führte zur Anklage

Großer Coup im Darknet: Payback-Punkte-Betrug aufgedeckt

Kriminelles Vorgehen bringt 91.000 Euro ein Eine Gruppe von Betrügern hat sich einen ungewöhnlichen Weg zu illegalem Reichtum erschlossen. Sie zapften gehackte Payback-Konten an. Im Darknet erwarben sie sich Zugänge zu fremden Konten, wie die Zentralstelle Cybercrime Bayern enthüllte.

Deutschland im Deep Web 3: Sudo erhält hohe Haftstrafe

Deutschland im Deep Web 3: Betreiber Sudo erhält hohe Haftstrafe

Der Betreiber von Deutschland im Deep Web 3 (DiDW 3), Louis K., wurde vor dem Landgericht Bamberg zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Der 23-jährige Informatik-Student aus Niederbayern, der unter dem Pseudonym Sudo agierte, wurde beschuldigt, die Plattform Deutschland im Deep Web 3 betrieben zu haben.

Deutschland im Deep Web 3: Sudo unter Anklage

Deutschland im Tiefen Netz 3: Sudo wird angeklagt

Ein Student der Informatik aus Niederbayern steht vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, unter dem Pseudonym Sudo Deutschland im Tiefen Netz 3 betrieben zu haben. Das Bundeskriminalamt informierte Ende Oktober letzten Jahres über die Festnahme des mutmaßlichen Betreibers der großen Darknet-Drogenplattform Deutschland im Tiefen Netz 3 (DiDW 3).

Darknet-Drogendealer: ZCB erhebt Anklage

Anklage gegen mutmaßlichen Darknet-Drogendealer erhoben

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat Anklage gegen einen 20-jährigen Mann aus dem Landkreis Schwandorf erhoben. Der mutmaßliche Darknet-Drogendealer soll auf verschiedenen Plattformen illegal mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Die Anklage lautet auf unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 1.

Phishing: Student betrügt 84 Bankkunden um 413.000 EUR

Phishing-Attacke: BWL-Student betrügt zahlreiche Bankkunden um mehr als 400.000 Euro

Ein 27-jähriger BWL-Student aus Augsburg soll mittels Phishing-Mails insgesamt 84 Bankkunden um mehr als 400.000 Euro betrogen haben. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich unbefugt Zugang zum Online-Banking der geschädigten Kunden verschafft und diese um insgesamt 413.

LUL.to: ehemalige Kunden werden nicht belangt!

LUL.to-Nutzer werden nicht strafrechtlich verfolgt

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat beschlossen, dass ehemalige Kunden des illegalen Bezahl-Portals LUL.to nicht strafrechtlich belangt werden. Nachdem das Portal im Juni 2017 geschlossen wurde, fragten sich viele zahlende Nutzer, ob sie rechtliche Konsequenzen zu befürchten hatten.