Ein aktueller E-Mail-Betrug hat ein Unternehmen in Baden-Württemberg um weiterhin als eine Million Euro gebracht. Wie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mitteilte, gaben sich die Betrüger als langjährige Geschäftspartner aus und teilten eine neue Bankverbindung mit. Das Unternehmen überwies daraufhin mehrere hohe Beträge an die angegebene Kontonummer. Erst als sich der tatsächliche Geschäftspartner meldete und mitteilte, dass er keine Zahlungen erhalten habe flog der Betrug auf.
Betrüger haben Zugriff auf E-Mail-Postfach eines Mitarbeiters
Die Täter haben sich laut LKA Baden-Württemberg Zugriff auf das E-Mail-Postfach eines Mitarbeiters der Firma verschafft und dessen Schriftverkehr mehrere Wochen gelesen. Im geeigneten Moment meldeten sie sich dann als bereits etablierter Geschäftskunde und teilten dem Angestellten ihre neue Bankverbindung mit. Sie kannten alle Details der bisherigen Geschäftsbeziehung und täuschten eine legitime Überweisung vor.
E-Mail-Betrug ist ein lukratives Betätigungsfeld
Der Betrug wurde erst entdeckt wie sich der richtige Geschäftspartner meldete und ausstehende Zahlungen beklagte. Das Unternehmen stellte daraufhin fest: Die angeblich vom Partner versandte E-Mail gefälscht war. Laut dem LKA Baden-Württemberg sind Betrugsfälle wie dieser den Cyber-Spezialisten der Polizei bekannt. E-Mail-Betrug ist ein lukratives Betätigungsfeld, bei dem die Täter sehr kreativ sind und verschiedene Wege nutzen um kleine und große Firmen und Institutionen mit gefälschten E-Mails zu täuschen.
Handlungsempfehlungen der Polizei
Das LKA Baden-Württemberg empfiehlt Unternehmen, bei jeder eingegangenen Nachricht mit der Mitteilung einer angeblich geänderten Bankverbindung ihrer Geschäftspartner eine telefonische Bestätigung der neuen Bankverbindung durchzuführen. Auch bei Rechnungseingängen mit hohen Forderungen empfiehlt die Polizei den telefonischen Abgleich der angegebenen Bankverbindung, ebenfalls bei langjährigen Geschäftspartnern. Unternehmen sollten auf ihr eigenes Adressverzeichnis zurückgreifen und die ausführlichen Handlungsempfehlungen der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) auf der Webseite des LKA BW zum Download abrufen.
Erstattung einer Anzeige bei der Polizei
Sollte ein Unternehmen dennoch Opfer eines E-Mail-Betrugs werden, empfiehlt das LKA Baden-Württemberg, so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und insbesondere das Datum der erfolgten Zahlungsüberweisung die Summe die Bankverbindung des Zielkontos und die Bankverbindung des Abgangskontos mitzuteilen. Zudem sollten die betrügerischen E-Mails an die Polizei weitergeleitet werden. Unternehmen sollten diese Empfehlungen beherzigen um sich vor finanziellen Schäden durch E-Mail-Betrug zu schützen.
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