Bestandsdatenauskunft: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat kürzlich über die Verfassungsbeschwerde von Katharina Nocun und Patrick Breyer gegen das Bestandsdatengesetz entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat kürzlich über die Verfassungsbeschwerde von Katharina Nocun und Patrick Breyer gegen das Bestandsdatengesetz entschieden.
In einem historischen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten statt.
Der Rundfunkbeitrag bleibt, darf aber nicht für Zweitwohnungen erhoben werden. Der potentielle Nutzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reicht nach Ansicht der Richter aus, dass alle dafür zahlen müssen. Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar.
Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Gemeinde erhebt Einspruch gegen die Ungleichbehandlung von etablierten Glaubensgemeinschaften und neuen religiösen Bewegungen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte reicht eine Klage in Karlsruhe ein, um gegen die ausgeweitete Vorratsdatenspeicherung und den Bayerntrojaner vorzugehen. Insbesondere wird der "unbegrenzte Zugriff" des Staatsschutzes auf Online-Aktivitäten, Messenger-Kommunikation und Telekommunikationsdaten angeprangert.
Der Datenschutzverein Digitalcourage hat eine Klage gegen den Staatstrojaner beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Gesetzesänderung, die den Einsatz des Trojaners erlaubt, wird von Digitalcourage als äußerst problematisch und übertrieben angesehen.
Einbruch soll künftig nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen klassifiziert werden und kann daher mit einem bis zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.
Seit dem Jahr 2008 gibt es die Möglichkeit, Petitionen beim Bundestag einzureichen, die dann veröffentlicht werden sollen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden, welche Kriterien für eine Ablehnung der Veröffentlichung zulässig sind.
Reporter ohne Grenzen gibt nicht auf: Nach einem Teilerfolg beim Bundesverwaltungsgericht reicht die Nichtregierungsorganisation nun eine Klage gegen den BND beim Verfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die Klage bezieht sich auf die Überwachungstätigkeit des BND, welche auch den Journalismus beeinträchtigen kann.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags besagt, dass das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches Provider ab Juli dazu verpflichtet, Metadaten ohne konkreten Anlass zu speichern, gegen das EU-Recht verstößt. Dies wurde kürzlich vom Europäischen Gerichtshof bestätigt.