Bundesverfassungsgericht in Snowden-Frage nicht zuständig
Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollte die Opposition eine Vernehmung von Whistleblower Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss erzwingen. CDU und SPD weigern sich, Snowden auf deutschem Boden zu vernehmen. Nun entschieden die Verfassungsrichter, dass sie gar nicht zuständig sind.