
Die Deutsche Telekom und das Sonderkündigungsrecht: OLG Köln fällt Urteil
Ein neuer Gerichtsstreit zwischen der Deutschen Telekom und einem Kunden sorgt für Aufsehen: Trotz Preisnachlass bleibt das Sonderkündigungsrecht erhalten. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Telekom den Vertrag erfüllen muss, selbst wenn sie die Kosten reduziert.