Arbeitgeber darf den Browserverlauf der Mitarbeiter einsehen
Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sollte man in Zukunft besser darauf achten, welche Websites man während der Arbeit besucht oder zumindest den Browserverlauf immer löschen. Denn das Urteil besagt, dass ein Arbeitgeber den Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten darf.