Ulrich Kelber: Datenschutzbeauftragter setzt sich für Quick Freeze ein
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber spricht sich erneut für das Quick Freeze-Verfahren anstelle der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aus. In einem Interview mit dem Handelsblatt betonte Kelber, dass er das Quick Freeze-Verfahren bei Strafermittlungen klar bevorzuge.