
BKA erhält neue Lizenz für geheime Wohnungsdurchsuchungen
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Genehmigung für verdeckte Wohnungsdurchsuchungen erhalten. Ein neues BKA-Gesetz macht dies möglich. Bisher war ein Antrag bei der Staatsanwaltschaft erforderlich. Diese Hürde entfällt nun. Es gibt jedoch Einschränkungen für die Verwendung dieser neuen Befugnisse.