
BGH bestätigt Prüfpflichten für Rapidshare
In einem langjährigen Rechtsstreit zwischen Rechteinhabern und Rapidshare hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag die Revision des Sharehosters zurückgewiesen und damit die Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg vom 14. März 2012 bestätigt. Von Rapidshare war kurzfristig keine Stellungnahme zu dem BGH-Entscheid zu bekommen.