EU-Gericht weist Antrag von ByteDance auf vorläufigen Rechtsschutz für TikTok zurück
Das EU-Gericht hat entschieden: ByteDance, das chinesische Unternehmen hinter der Social-Media-App TikTok, muss sich weiterhin auf die Einhaltung der strengen EU-Wettbewerbsvorgaben gemäß dem Digital Markets Act (DMA) vorbereiten. Diese Vorgaben sollen ab dem 7. März in Kraft treten.