
BGH-Urteil: Facebook muss Pseudonyme für Altfälle erlauben
Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Facebook für Altfälle die Verwendung von Pseudonymen auf seiner Plattform gestatten muss. Das Urteil bezieht sich auf User, die sich vor dem 25. Mai 2018, dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf der Plattform angemeldet haben.