
Missbräuchliche Auslegung des Strafgesetzbuches: Letzte Generation als kriminelle Vereinigung?
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin beschuldigt die Organisation Letzte Generation, gemäß § 129 des Strafgesetzbuches eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Einige Klimaaktivisten wurden am Dienstag von der Polizei durchsucht und befinden sich nun in Untersuchungshaft. Diese Beschuldigung ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, härtere Strafen zu verhängen, als bei der Verfolgung von Straftaten wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch.