
OLG Köln: Cloudflare haftet nicht als DNS-Resolver
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Cloudflare keine Haftung als DNS-Resolver trägt, jedoch als Content Delivery Network (CDN) haftbar gemacht werden kann.
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Cloudflare keine Haftung als DNS-Resolver trägt, jedoch als Content Delivery Network (CDN) haftbar gemacht werden kann.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten in Bezug auf ddl-music.to präzisiert. Laut dem Urteil vom 03. November haftet Cloudflare als Betreiber eines Content-Delivery-Networks (CDN) als Täter. Der CDN-Dienst muss daher rechtsverletzende Inhalte von ddl-music.to zeitnah sperren.
In der Webwarez-Szene sorgen derzeit die beiden bekannten Seiten DDL-Warez.to und DDL-Music.to für Aufregung, denn beide sind seit einigen Tagen offline und es ist unklar, wann sie wieder erreichbar sein werden.
Seit etwa 24 Stunden sind die beiden bekannten Warez-Portale DDL-Warez.to und DDL-Music.to nicht mehr erreichbar. Die Gründe für den Ausfall sind bisher unklar und es wird wild spekuliert. Während DDL-Music.to eine Fehlermeldung von nginx anzeigt, erscheint auf DDL-Warez.to lediglich die Infografik von Cloudflare.
Das Oberlandesgericht Köln hat am 9. Oktober entschieden, dass Cloudflare vom Rechteinhaber gemeldete Inhalte auf seinen Servern zeitnah sperren muss. Andernfalls muss der CDN-Dienstleister die Webseite ddl-music.to komplett sperren. Das Urteil des LG Köln vom 30.01.2020 wurde damit bestätigt.