BGH-Urteil: Pressefreiheit und Privatsphäre im Fall Michael Schumacher
Eine deutsche Boulevardzeitschrift hat in der jüngeren Vergangenheit eine Luftaufnahme von Michael Schumachers Ferienvilla veröffentlicht. Der Eingriff in die Privatsphäre des ehemaligen Rennfahrers und seiner Frau ist unbestreitbar. Dennoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass dieser Eingriff zulässig ist.