Landgericht Berlin: Preisklausel von Netflix unwirksam
Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil (AZ: 23 U 15/22) entschieden, dass Netflix die Preise bei laufenden Abonnements nicht einfach erhöhen darf.
Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil (AZ: 23 U 15/22) entschieden, dass Netflix die Preise bei laufenden Abonnements nicht einfach erhöhen darf.
In Berlin gibt es eine mysteriöse Behörde namens Bundesservice Telekommunikation, die offiziell nicht existiert. Die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann stieß zufällig auf sie, als sie die Liste aller Bundesbehörden überprüfte.
Die Musikbranche ist besorgt über die Zunahme von Betrügereien im Zusammenhang mit Streaming und fordert schnelle Maßnahmen, um diese Praxis zu unterbinden.
Das russische Staatsmedium RT hat erneut Schwierigkeiten bei der Ausstrahlung seines neuen deutschsprachigen Fernsehprogramms. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg gab bekannt, dass der Satellitenbetreiber Eutelsat die Verbreitung des Programms am Mittwoch gestoppt hat.
Der SWR plant im kommenden Januar einen neuartigen digitalen Raum für Diskussionen und Austausch zu eröffnen. Als erste ARD-Anstalt wagt sich der öffentlich-rechtliche Sender damit an eine Debatten-Plattform heran. Ziel ist es, insbesondere jüngere Nutzerinnen und Nutzer anzusprechen und eine moderne Möglichkeit des Dialogs zu schaffen.
Die O&O Software GmbH aus Berlin hat mit der neuesten Version von ShutUp10 ein kostenloses und benutzerfreundliches Tool zur Verfügung gestellt, das vor Datensammlung auf Windows 10 und 11 schützt.
Gemäß dem Digitalisierungsbericht der Medienanstalten, welcher am Montag in Berlin publiziert wurde, sind mittlerweile zwei von drei Haushalten in Deutschland in der Lage, digitales Radio zu hören. Knapp die Hälfte (48,9 Prozent) der Bevölkerung hat Zugang zu einem Webradio und 30,4 Prozent können via DAB+ digitales Radio empfangen.
In einer aktuellen Pressemitteilung berichtet die Kölner Polizei von einer der größten Falschgeld-Produktionen der letzten Jahre, die mithilfe des Darknets in halb Europa in Umlauf gebracht wurde.
Das Landgericht (LG) Berlin hat in einem Beschluss am vergangenen Donnerstag die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen 31-jährigen Drogendealer verworfen.
Eine grenzüberschreitende Bande, die Menschen in Polen mittels des Enkeltricks betrogen haben soll, wurde kürzlich von den Berliner Strafverfolgungsbehörden zusammen mit Europol und polnischen Kollegen verhaftet. Insgesamt wurden neun Personen in Gewahrsam genommen.