Tag: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Payback-Punkte-Betrug führte zur Anklage

Großer Coup im Darknet: Payback-Punkte-Betrug aufgedeckt

Kriminelles Vorgehen bringt 91.000 Euro ein Eine Gruppe von Betrügern hat sich einen ungewöhnlichen Weg zu illegalem Reichtum erschlossen. Sie zapften gehackte Payback-Konten an. Im Darknet erwarben sie sich Zugänge zu fremden Konten, wie die Zentralstelle Cybercrime Bayern enthüllte.

Phishing: Student betrügt 84 Bankkunden um 413.000 EUR

Phishing-Attacke: BWL-Student betrügt zahlreiche Bankkunden um mehr als 400.000 Euro

Ein 27-jähriger BWL-Student aus Augsburg soll mittels Phishing-Mails insgesamt 84 Bankkunden um mehr als 400.000 Euro betrogen haben. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich unbefugt Zugang zum Online-Banking der geschädigten Kunden verschafft und diese um insgesamt 413.

LUL.to: ehemalige Kunden werden nicht belangt!

LUL.to-Nutzer werden nicht strafrechtlich verfolgt

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat beschlossen, dass ehemalige Kunden des illegalen Bezahl-Portals LUL.to nicht strafrechtlich belangt werden. Nachdem das Portal im Juni 2017 geschlossen wurde, fragten sich viele zahlende Nutzer, ob sie rechtliche Konsequenzen zu befürchten hatten.

Anklage gegen Betreiber von Darknet-Drogenshop "Lenas Bioladen"

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen zwei Männer und eine Frau erhoben, die beschuldigt werden, den Darknet-Drogenshop "Lenas Bioladen" zwischen September 2017 und März 2020 betrieben zu haben. Die Ermittlungen führten zur Identifizierung der beiden mutmaßlichen Betreiber, die in Baden-Württemberg leben.

Crimenetwork: STRG_F berichtet über das "eBay für Gangster"

"eBay für Gangster": Neue Dokumentation von STRG_F über das Crimenetwork

Das Rechercheformat STRG_F hat sich erneut einem hochbrisanten Thema gewidmet und eine 20-minütige Dokumentation über das Crimenetwork, auch bekannt als CNW, veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein Fraud-Forum, das als "eBay für Gangster" bezeichnet wird und auf dem illegale Waren und Dienstleistungen angeboten werden.

Verzögerung des Gerichtsverfahrens gegen LuL.to: Kunden in Unsicherheit

Das Gerichtsverfahren gegen die illegale Download-Plattform LuL.to (Lesen und Lauschen) ist bisher in Schwebe. Derzeit ist unklar, welches Gericht die Klage eröffnen wird, da das Landgericht München laut einem Urteil des OLG München nicht zuständig ist. Es gibt mehrere Gerichte zur Auswahl, bei denen die Anklage erhoben werden könnte.