
BGH-Urteil: Keine Abmahnungen für kostenlose Fotos möglich
Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil gefällt: Fotografen können keinen Lizenzschaden bei Fotos geltend machen, die unter einer kostenfreien Creative Commons-Lizenz verbreitet wurden. Damit hat der BGH der Kalkulation in Abmahnungen eine Absage erteilt. Null ist und bleibt null.