
Gesetz erlaubt dem BND das Hacken von Mobilfunk- und Internetanbietern
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Abhören der Telekommunikation von Ausländern im Ausland gegen Grundrechte verstößt. Dies hat dazu geführt, dass das Gesetz überarbeitet werden musste und der neue Gesetzentwurf des Bundesnachrichtendienstes (BND) jetzt vorliegt.