YouTube muss keine weiteren Daten bei Urheberrechtsverletzungen herausgeben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass YouTube keine weiteren Daten wie E-Mail-Adressen, IP-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben muss, wenn diese urheberrechtlich geschützte Werke hochladen.