Tag: Gesellschaft für Freiheitsrechte

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Auswertung von Handydaten bei Flüchtlingen: Eine rechtliche Diskussion

Die Auswertung von Handydaten bei Flüchtlingen ist ein umstrittenes Thema, das derzeit vor dem Verwaltungsgericht Hannover verhandelt wird. In diesem Fall klagt ein syrischer Flüchtling gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wegen der Auswertung seiner Handydaten.

YouTube-Video-Downloads sind keine Urheberrechtsverletzung!

Downloads von YouTube-Videos sind rechtlich unbedenklich!

Nach Ansicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) stellen Downloads von YouTube-Videos keine Urheberrechtsverletzung dar. Diese Meinung wird von Medien, Menschenrechtsorganisationen und Kreativen geteilt, da Download-Tools, wie zum Beispiel YouTube-dl, eine wichtige Rolle spielen.

Quad9: Verfahren um CannaPower-Sperrung spitzt sich zu

Quad9 wehrt sich gegen Sperrung von CannaPower durch Sony

Der Konflikt zwischen Sony und dem DNS-Resolver Quad9 um die Sperrung von CannaPower geht in die nächste Runde. Nachdem Sony vor dem Landgericht Hamburg einen Etappensieg errungen hatte, wird nun in Leipzig ein Hauptverfahren stattfinden.

Bundesverfassungsgericht beendet bayerisches Verfassungsschutzgesetz

Bundesverfassungsgericht hebt bayerisches Verfassungsschutzgesetz auf

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das bayerische Verfassungsschutzgesetz in großen Teilen für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt. Insbesondere die Befugnisse des Geheimdienstes zur Online-Durchsuchung und Wohnungsüberwachung sind aus Sicht der Verfassungsrichter zu weitreichend und verstoßen gegen die Verfassung.

Bundesverfassungsgericht kippt BND-Abhörpraxis-Regelungen

Bundesverfassungsgericht erklärt BND-Abhörpraxis für grundrechtswidrig

In einem historischen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten statt.