BGH bestätigt Urteile im Cyberbunker-Prozess
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess bestätigt. Das Landgericht Trier hatte die Betreiber des Cyberbunkers in Traben-Trarbach, die illegale Geschäfte über das Darknet abwickelten, zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der BGH hat dieses Urteil nun bestätigt.