
Ausschüsse des EU-Parlaments stimmen für Zwang für elektronische Patientenakte
Der EU-Gesetzgeber macht Fortschritte bei der Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA).
Der EU-Gesetzgeber macht Fortschritte bei der Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA).
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein Thema, das derzeit viel Diskussion hervorruft. Kritiker werfen der Bundesregierung vor, dass der aktuelle Gesetzesentwurf nicht weit genug geht. Zusätzlich besteht die Besorgnis, dass die EU eine Zwangs-ePA für alle Bürger einführen möchte.
Das Europäische Parlament hat eine neue Position zum umstrittenen EU-Gesetzentwurf zur Chatkontrolle eingenommen. Statt einer anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation soll nun eine gezielte Überwachung von Personen und Gruppen bei konkretem Verdacht erlaubt sein.
Das Europäische Parlament wird bald über das AI Act/KI-Gesetz abstimmen, das in der gesamten EU KI-basierte Gesichtserkennung ermöglichen würde. Obwohl das Gesetz besagt, dass eine biometrische Echtzeit-Identifizierung aller Personen im öffentlichen Raum verboten sein soll, gibt es Bedenken, dass dieses Verbot aufgeweicht werden könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass die Palantir-Software in ihrer aktuellen Form in Hessen und Hamburg verfassungswidrig ist. Die Software Gotham wird seit 2017 in Hessen eingesetzt und sollte auch in Hamburg angewendet werden.
Die EU-Kommission hat im Mai 2022 einen Vorschlag zur Verordnung zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern vorgestellt, der Unternehmen dazu verpflichtet, sexualisierte Gewalt gegen Kinder auf ihren Plattformen zu erkennen und entfernen.
Die europäischen Telekommunikations-Minister haben kürzlich ihre Position zum AI Act, dem geplanten KI-Gesetz auf EU-Ebene, bekannt gegeben.
Die SPD-Innenministerin Nancy Faeser hat sich für eine Bargeldobergrenze ausgesprochen, um Geldwäsche zu erschweren. Sie schlägt eine Beschränkung von 10.000 Euro vor. Dies ist Teil eines europaweiten Maßnahmenpakets gegen Geldwäsche, das von der EU-Kommission im Juli letzten Jahres vorgestellt wurde.
Die kürzlich verabschiedete NIS2-Richtlinie macht es nun erforderlich, dass bei der Registrierung einer Domain Name und Telefonnummer angegeben werden müssen. Zukünftig wird es somit kaum noch möglich sein, anonym im Netz zu agieren.
Im Kampf gegen Kindesmissbrauch will die EU-Kommission am 30. März ein Gesetzespaket vorstellen, das unter anderem eine Verordnung gegen verschlüsselte Chats beinhaltet. Die Regelung soll Chat- und Messengerdienste dazu verpflichten, User-Dateien zu durchsuchen, um Kindesmissbrauchs-Darstellungen aufzuspüren.