Funkzellenabfrage in Regensburg: Auch fĂŒr kleinere Delikte zulĂ€ssig
Hintergrund des Falls In Regensburg gab es einen bemerkenswerten Fall, in dem eine Funkzellenabfrage zur AufklĂ€rung eines Diebstahls eingesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft stellte einen entsprechenden Antrag. Das Amtsgericht Straubing jedoch wies diesen Antrag zurĂŒck.