Funkzellenabfrage in Regensburg: Auch für kleinere Delikte zulässig
Hintergrund des Falls In Regensburg gab es einen bemerkenswerten Fall, in dem eine Funkzellenabfrage zur Aufklärung eines Diebstahls eingesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft stellte einen entsprechenden Antrag. Das Amtsgericht Straubing jedoch wies diesen Antrag zurück.