
Abschaffung des Hackerparagrafen geplant: Modernisierung des Strafrechts für IT-Sicherheit
Das Bundesjustizministerium plant für das kommende Jahr eine deutliche Entschärfung des § 202a ff StGB, auch bekannt als Hackerparagraf. Das Ziel ist es, das Strafgesetzbuch an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.