Europäischer Parlamentsausschuss verlangt gesetzliche Absicherung für Whistleblower

Europäischer Parlamentsausschuss fordert gesetzlichen Whistleblower-Schutz

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Europäischen Parlaments hat die EU-Kommission aufgefordert, einen Entwurf für ein Gesetz zum Schutz von Informanten in Behörden & Unternehmen zu ausarbeiten.


Er folgte damit einem Vorschlag der Grünen-Abgeordneten Molly Scott Cato aus Großbritannien. Interne Hinweisgeber hatten bei den LuxLeaks-, SwissLeaks- und Panama-Paper-Enthüllungen eine entscheidende Rolle gespielt um Finanzbetrug und Steuerhinterziehung aufzudecken. Nach Auffassung des Ausschusses müssen die Hinweisgeber geschützt werden, da sie im öffentlichen Interesse handeln.

Interne und externe Hinweise schützen

Der Ausschuss forderte die EU-Kommission deswegen auf, einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zu finden die sich nicht nur wie bisher auf da Thema Geldwäsche beziehen, allerdings auf alle öffentlichen und privaten Einrichtungen. In seiner Stellungnahme verlangt der Ausschuss vergleichsweise liberale Regelungen, ebenso wie sie etwa ebenfalls das Whistleblower-Netzwerk seit zehn Jahren fordert. So sollen sich die Hinweise nicht nur auf rechtswidrige Handlungen, einschließlich auf Fehlverhalten beziehen dürfen.

Überdies soll es den Whistleblowern freistehen, ob sie zunächst nur intern am Arbeitsplatz oder auch nach außen Meldung erstatten sollen. Einige bestehende Regelungen in den europäischen Mitgliedstaaten erlauben nämlich mit Blick auf Arbeitgeberinteressen bisher nur die sanktionsfreie interne Meldung. Die Mehrheit der Christdemokraten enthielt sich deswegen auch bei der Gesamtabstimmung.

Die Whistleblower sollen nicht nachweisen müssen, dass sie in gutem Glauben gehandelt haben. Entscheidend sei; dass die Offenlegung der Informationen im öffentlichen Interesse war. Sie sollen vielmehr Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und auch finanzieller und psychologischer Unterstützung erhalten.

Entschädigungsrecht für Whistleblower

Falls sie in Folge ihrer Enthüllungen Vergeltungsmaßnahmen erleiden oder ihre Existenzgrundlage verlieren, sollen sie Entschädigungen geltend machen können. Oftmals leiden auch ihre Familienangehören & Kollegen unter den Folgen der Aufdeckung, da die oftmals das Ende ihrer beruflichen Laufbahn mit sich ziehen. Die Mehrheit der Abgeordneten mit Gegenstimmen der Christdemokraten sprachen sich deshalb auch für die Schaffung eines EU-Fonds zum Schutz von Hinweisgebern aus.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der grünen Fraktion im Europäischen Parlament, sieht in dem Ausschlussbeschluss "einen Schritt nach vorne für den Schutz von Whistleblowern in Europa". Ein Whistleblower-Gesetz sei überfällig angesichts der vielen Steuer- und Finanzskandale die nur durch Whistleblower aufgeklärt werden konnten.

Zuletzt aktualisiert am Uhr





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