
Bei Konferenzen und Kongressen die von gemeinnützigen Vereinen ausgerichtet werden und sich auf die Fortbildung im Bereich Open-Source-Software konzentrieren, besteht in der Regel die Möglichkeit einer Steuerbegünstigung. Dies wurde kürzlich vom Bundesfinanzhof in einem Fall klargestellt der zuvor umstritten war.
Der vom J and Beyond e.V. ausgetragene Joomla-Day und die Joomla-Conference sind beispielsweise von der Körperschafts- & Gewerbesteuer befreit, ebenso wie der Bundesfinanzhof (BFH) im gerade zugestellten Gerichtsbescheid feststellte; die Frage der Umsatzsteuerermäßigung bei den Veranstaltungen zum quelloffenen Content Management System (CMS) hat das oberste deutsche Finanzgericht zur Klärung an das zuständige Finanzgericht zurück verwiesen.
Wirtschaftlich oder gemeinnützig?
Finanzamt und Finanzgericht hatten den gemeinnützigen Verein zuvor bezüglich der Konferenzen als wirtschaftlich auftretenden Veranstalter eingestuft und Steuern nachgefordert. Nach einer vom Finanzgericht abgewiesenen Klage gegen das zuständige Finanzamt konnte der gemeinnützig arbeitende Verein in Revision vor dem BFH nun einen Erfolg verbuchen wie das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (Ifross) berichtet. Das Finanzamt kann aber wohl noch bis Anfang September eine mündliche Verhandlung beantragen, bevor der Gerichtsbescheid (21. Juni 2017 - Az. V R 34/16) zum rechtskräftigen Urteil wird.
Für den Rechtsstreit zur Klärung der Gemeinnützigkeit hatte der Verein im Juni letzten Jahre um Spenden gebeten. Dabei kamen die angepeilten 5000 Euro bereits innerhalb der ersten 24 Stunden einer Crowdfunding-Kampagne zusammen.
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