Zensur pur: Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist beschlossene Sache

Zensur pur: Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist beschlossene Sache
Noch schnell vor der Sommerpause hat der Bundestag dem Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz zugestimmt. Für soziale Netzwerke und deren Nutzer in Deutschland stehen damit unsichere und schwierige Zeiten an. Das Gesetz sieht vor, dass Inhalte, die gegen deutsches Recht verstoßen, innerhalb kürzester Zeit gelöscht werden müssen, andernfalls drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist in Gefahr. Darüber sind sich Kritiker, aber auch Befürworter des neuen Gesetzes einig. Während Erstere die Meinungsfreiheit jedoch durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gefährdet sehen, meinen Letztere, dass genau das notwendig sei, um Angriffe auf die Meinungsfreiheit bekämpfen zu können. Konkret sieht das Zensurgesetz von Justizminister Heiko Maas vor, dass soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter “offenkundig strafbare Inhalte” innerhalb von 24 Stunden löschen müssen. Ist der Fall nicht eindeutig, wird eine Frist von sieben Tagen eingeräumt. Halten sich die Betreiber sozialer Netzwerke nicht an die Vorgaben, können Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden.

Verstößt das neue Gesetz gegen EU-Recht?

In der letzten Besprechung des Entwurfes einigte sich der Bundestag auf eine Handvoll Änderungen, die das Gesetz im Kern jedoch nicht wirklich ändern. Um Start-ups zu schützen, wurde eine Hürde von zwei Millionen Nutzern festgelegt, bevor Unternehmen sich mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und den daraus resultierenden Konsequenzen auseinandersetzen müssen. Zudem soll ein unabhängiges Gremium geschaffen werden, das vom Bundesamt für Justiz kontrolliert wird und als Ansprechpartner für schwierig zu klärende Fälle fungieren soll. Wird das Gremium in Anspruch genommen, müssen Unternehmen dafür zahlen.

Darüber hinaus müssen soziale Netzwerke einen “Zustellungsbevollmächtigten” stellen, der als Ansprechpartner für Beschwerden innerhalb von 48 Stunden auf Anfragen reagieren muss. Die EU-Kommission hat Deutschland bereits ermahnt, dass das neue Gesetz eventuell gegen geltendes EU-Recht verstoßen könnte und eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung darstelle. Das schreibt die FAZ. /nf

Bild: "Delete" von Matt McGee via Flickr lizenziert unter einer Creative Commons Lizenz
https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/

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News Redaktion
am Samstag, 01.07.2017 10:33 Uhr

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