Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur setzt Provider-Pflicht vorerst nicht durch

Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur setzt Provider-Pflicht vorerst nicht durch
Ab kommenden Samstag, 1. Juli, sollten Telefon- und Internetanbieter sämtliche Verbindungsdaten ihrer Kunden bis zu zehn Wochen lang speichern und auf Anforderung Behörden zur Verfügung stellen. Die Bundesnetzagentur wird aber diese Verpflichtung für Provider vorerst nicht durchsetzen. Das deutsche Gesetz zur anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten könnte noch ganz gekippt werden.
Dass die vorgesehene Regelung in Deutschland gerichtlich kassiert wird, ist keine Überraschung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Dezember erklärt, dass eine anlasslose Datenspeicherung, wie sie das deutsche Gesetz vorsieht, nicht erlaubt sei. Für die Überwachungsmaßnahme müsse ein triftiger Grund vorliegen. Wie andere Provider als Spacenet auf das Urteil und die Entscheidung der BNetzA reagieren, ist bislang nicht bekannt.
Der Internet-Verband eco, der Spacenet bei der im April 2016 erhobenen Klage unterstützt hatte, bewertet die Entscheidung der BNetzA als "konsequent" und fordert jetzt eine Grundsatzentscheidung zum endgültigen Stopp der Vorratsdatenspeicherung. "Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden", sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht.

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