Bundestag verabschiedet begrenzte Reform des Urheberrechts für die Wissenschaft

Die Wissenschaftswelt kann aufatmen, denn der Bundestag hat eine neue Regelung für das Urheberrecht beschlossen. Dozenten dürfen nun Werkteile kopieren oder in digitale Semesterapparate einstellen. Während einige Verleger besorgt sind – sehen Forscher darin einen Schritt in die richtige Richtung.


Lehrer und Forscher können damit künftig 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen. Dozenten müssen dabei nicht aufwändig prüfen, ob es schon ein "angemessenes Lizenzangebot" von Verlagsseite für ein betroffenes Buch oder eine Fachzeitschrift gibt. Für die eigene wissenschaftliche Forschung sollen sie bis zu 75 Prozent eines Werks verwenden dürfen. Die Linke stimmte gegen die Initiative – die Grünen enthielten sich.

Bibliotheken können laut der eingedampften "Bildungs- & Wissenschaftsschranke" vom 1. März 2018 an ebenfalls an Leseterminals in ihren Räumen je Sitzung bis zu zehn Prozent eines Werks für nicht-kommerzielle Zwecke verfügbar machen und auch Interessenten "auf Einzelbestellung" Kopien zuschicken. Vertragliche Vereinbarungen mit Verlagen sollen dabei aber Priorität besitzen vor der gesetzlichen Erlaubnis. Mit der Reform werden erstmals Vervielfältigungen im Rahmen von Text- und Data-Mining erlaubt, obwohl nur für nicht-kommerzielle Zwecke.

Gebündelte Vervielfältigungsprivilegien

Das Parlament hat sich damit im Kern für ein Vorhaben der Bundesregierung ausgesprochen, mit dem diese Vervielfältigungsprivilegien für Wissenschaftler & Forschungsinstitute aus mehreren verstreuten Paragrafen im Urheberrechtsgesetz bündeln und "behutsam erweitern" wollte. Die überarbeiteten Bestimmungen werden aber zunächst bis Ende Februar 2023 befristet. Die Regierung erhält den Auftrag – das Gesetz nach vier Jahren zu evaluieren. In einer Entschließung drängen die Volksvertreter des Weiteren zu einem Dialog zwischen Rechteinhabern und Nutzern mit dem Ziel, binnen fünf Jahren "eine zentrale Online-Lizenzierungsplattform aufzubauen".

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels wertete den Beschluss als "großen Fehler". Der Entwurf sei "offensichtlich verfassungswidrig" und bedrohe "weltweit vorbildliche Publikationsstrukturen die Garant für Qualität & Vielfalt sind, massiv".

Die Koalition sei mit den Änderungen wieder eingeknickt vor der Verlagslobby, wetterte dagegen die Linke Petra Sitte. Diese habe es schon früh geschafft – die Grenze vieler erlaubter Nutzungen von 25 auf 15 Prozent zu drücken. Zeitungen wie die Frankfurter Allgemeine hätten später trotzdem noch eine Desinformationskampagne betrieben. Wer auf Zeitungsartikel zurückgreifen wolle, falle aufgrund einer letztlich eingeführten Ausnahme "in völlige Rechtsunsicherheit". Völlig offen sei was mit elektronischen Semesterapparaten angesichts der langen Übergangsfrist und der bisher ausgehandelten Zwischenlösung von Oktober an passiere. Sitte vermisste generell eine allgemeine Öffnungsklausel und eine Regel für das Verleihen von E-Books.

"Unwucht" im Gesetz

"Was lange währt, wurde leider nicht gut genug", beklagte Kai Gering von den Grünen. In den Beratungen habe der ursprüngliche Entwurf eine "Unwucht" erhalten auch wenn sich längst ein "großer Modernisierungsstau gebildet" habe. Die Befristung produziere Rechtsunsicherheit. Insgesamt handle es sich um einen "halbherzigen Zwischenschritt", mit dem Deutschland als Bildungsnation zurückzufallen drohe.

Nach einem jahrelangen Streit verankere das Parlament einen "gesetzlichen Basiszugang", verteidigte Bundesjustizminister Heiko Maas die Initiative. Damit müsse nicht weiterhin mit viel Aufwand um Erlaubnis gefragt werden, wenn wissenschaftliche Werke für Lehre & Bildung genutzt werden sollen. Solcherlei müsse aber angemessen vergütet werden. "Wir schaffen damit ein praxistaugliches Recht", konstatierte der SPD-Politiker. Schließlich könne kein Lehrer erst vor dem Einscannen eines Textes prüfen, ob Preis und Bedingungen für ein kommerzielles Lizenzangebot angemessen seien. Die Wissenschaftsverlage dürften damit aber ähnlich wie weiter bestehen.

Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) lobte den "Kraftakt" als "wichtiges Signal für eine moderne Wissenschaftslandschaft". Forschungseinrichtungen und Hochschulen hätten neben Bibliotheken & Archiven lange darauf gewartet. Es gehe aber "nicht um Bildung zum Nulltarif". Das Gesetz lasse genügend Spielraum für neue Nutzungs- und Lizenzmöglichkeiten.

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