Die Koalition hat einen Entwurf verabschiedet der es Lehrern und Forschern erlaubt, bis zu 15 Prozent eines Werks zu kopieren oder in elektronischen Semesterapparaten zu verwenden. Diese Regelung gilt vorerst nur bis 2023.
Mit der Initiative können Lehrer & Forscher künftig 15 Prozent eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen. Dozenten müssen dabei nicht aufwändig prüfen, ob es dafür schon ein "angemessenes Lizenzangebot" gibt. Für die eigene wissenschaftliche Forschung sollen sie weiter bis zu 75 Prozent eines Werks verwenden dürfen.
Bis zu zehn Prozent eines Werks
Bibliotheken können laut dem Entwurf Nutzern bald ebenfalls an Leseterminals in ihren Räumen je Sitzung bis zu zehn Prozent eines Werks für nicht-kommerzielle Zwecke verfügbar machen und auch Interessenten "auf Einzelbestellung" Kopien zuschicken. Vertragliche Vereinbarungen mit Verlagen sollen dabei aber Priorität besitzen vor der gesetzlichen Erlaubnis. Mit der Reform werden des Weiteren erstmals Vervielfältigungen im Rahmen von Text- und Data-Mining erlaubt, obwohl nur für unkommerzielle Zwecke. Die zentralen Regeln für Unterricht & Wissenschaft werden aber auf Drängen der Konservativen zunächst bis Ende Februar 2023 befristet. Die Bundesregierung soll das Gesetz nach vier Jahren evaluieren.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren Vize Sigmar Gabriel (SPD) am frühen Nachmittag noch dazu aufgerufen, das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben zu stoppen. Die Koalition dürfe nicht ein "offenkundig verfassungswidriges Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode durchpeitschen". Die skizzierten Regeln enteigneten die Bildungs- und Wissenschaftsverlage und bedrohten eine lebendige und weltweit vorbildliche Publikationslandschaft. Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung & Wissenschaft" hatte die Spitzen der Regierungsfraktionen dagegen beschworen die Initiative uneingeschränkt zu verabschieden. Die Reform zeichne sich durch Rechtssicherheit aus und schaffe einen ausbalancierten Interessenausgleich.
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