Bundesjustizminister Heiko Maas plant Maßnahmen gegen Hassrede im Internet. Die EU-Kommission hat derzeit keine Absichten, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Maas zu verhindern.
Die EU-Kommission hat das entschiedene Vorgehen der Bundesregierung gegen Hass und Hetze im Internet begrüßt. Hass und radikale Propaganda hätten weder online noch offline einen Platz in unserer Gesellschaft, sagte ein Kommissionssprecher am Freitag in Brüssel. Deshalb werde die Kommission ebenfalls nicht gegen das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgehen: "Die Kommission hat nicht die Absicht, den deutschen Gesetzentwurf zu blockieren", versicherte der Sprecher.
Hohe Bußgelder
Maas will sein heftig umstrittenes Gesetz möglichst noch vor der Sommerpause durchbringen. Soziale Netzwerke sollen damit gezwungen werden hasserfüllte und hetzerische Beiträge schnell zu entfernen. Facebook & Co. bekommen Löschfristen aufgebrummt. Eindeutig strafbare Inhalte sollen binnen 24 Stunden getilgt werden, in komplexeren Fällen bleiben sieben Tage. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.
Nicht nur Facebook wehrt sich gegen das Gesetz. Auch Wirtschaftsverbände, Juristen Netzaktivisten Journalisten und Nichtregierungsorganisationen warnen Maas vor Gefahren für die Meinungsfreiheit und einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Eine der Befürchtungen ist – dass aufgrund der knappen Fristen und hohen Strafen Inhalte überhastet entfernt werden.
Kritik von der UNO
Zuletzt hatte der Sonderbeauftragte der UN für die Meinungsfreiheit David Kaye den Gesetzentwurf scharf kritisiert. Die vorgesehenen Maßnahmen schössen weit übers Ziel hinaus, meint der Jurist und lässt kaum ein gutes Haar an dem Entwurf. Schutz vor Terrorismus, Kinderpornographie & Gewaltaufrufen sei zwar ein berechtigtes staatliches Interesse die Maas'schen Pläne seien aber kaum mit internationalen Menschenrechtserklärungen vereinbar.
Der Bundesrat hat sich in der vergangenen Woche mit dem Gesetzentwurf von Maas beschäftigt und einige Änderungen vorgeschlagen. Die Länderkammer warnt zwar vor negativen Auswirkungen auf "freiheits- und demokratiefördernde Grundrechte", will das Gesetz aber nicht grundsätzlich in Frage stellen, allerdings "unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit optimieren".
(Mit Material der dpa) /
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