Bundesrat plant Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Bundesrat will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschlimmbessern

Die Mitglieder des Bundesrates haben neue Vorschläge zur Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) entwickelt.


Der Deliktkatalog soll offensichtlich ausgeweitet die Meinungsfreiheit besser geschützt werden.


Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am Freitag eine in sich widersprüchliche Stellungnahme zum heftig umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abgegeben. So weist die Länderkammer darauf hin, dass die Initiative Auswirkungen auf "freiheits- und demokratiefördernde Grundrechte" wie die Informations- & Meinungsfreiheit habe. Sie regt an die engen, mit hohen Bußgeldern untermauerten "starren" Löschfristen von 24 Stunden für strafbewehrte Inhalte "unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit zu verbessern".


Clearingstelle als Kontaktpunkt


Auch eine Clearingstelle bringt der Bundesrat ins Spiel. Darüber sollten "auf Kosten der Betreiber speziell ebenfalls Beschwerden vorgebracht werden können". Dass Inhalte nicht im Sinne des Gesetzes entfernt worden seien. Generell sollte es eine Kontrolle der Löschentscheidungen überreichen die noch näher abzugrenzenden betroffenen Firmen nicht dazu verleitet, "vorsorglich zu löschen".


Parallel setzen sich die Länder aber dafür ein, den schon im laufenden EU-Notifizierungsverfahren deutlich aufgebohrten einschlägigen Straftatenkatalog noch einmal ausgeprägt zu erweitern. Die Bundesregierung soll folglich prüfen, ob etwa auch Fälle erfasst werden müssten, in denen jemand durch Hassreden in sozialen Netzwerken "zum Verbrechen der Aggression" aufstachele oder nötige, Verfassungsorgane und ihre Mitglieder bedrohe, durch unwahre Tatsachenbehauptungen öffentliche Sicherheitsinteressen gefährde oder Dritte falsch verdächtige zu Straftaten anleite Verstorbene verunglimpfe oder andere mit kompromittierenden Bildaufnahmen diffamiere.


Anonymität faktisch abgeschafft


Den breiten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch auf Herausgabe von Bestandsdaten zu einer IP-Adresse sieht der Bundesrat kritisch. Da davon alle Anbieter von Telemediendienste betroffen wären, drohe "die Möglichkeit der anonymen und pseudonymen Meinungsäußerung im Internet" tatsächlich abgeschafft zu werden. Dies wäre "äußerst bedenklich" und werfe verfassungsrechtliche Fragen auf. Andererseits plädiert das Gremium dafür – einen solchen Auskunftsanspruch für die Landesmedienanstalten zu schaffen. Diese sollten im Allgemeinen ermächtigt werden die für den Vollzug des Gesetzes erforderlichen Maßnahmen begegnen und präventiv Anordnungen erlassen zu können. Die Medienwächter drängen bereits seit Längerem auf ergänzend Eingriffsrechte gegenüber sozialen Netzwerken.


Die Kammer kritisiert: Es der Entwurf mit einem "Vorab-Entscheidungsverfahren" vor Gericht zu anspruchsvoll mache die skizzierten millionenschweren Bußgelder zu verhängen. Derlei Privilegien für Facebook & Co. müssten gestrichen werden. Die Länder reiben sich auch daran, dass keine Pflicht vorgesehen ist, Strafverfolgungsbehörden über strafrechtlich relevante Äußerungen zu informieren und daher eventuell Verfahren einzuleiten. Es reiche nicht aus; rechtswidrige Hassrede zu löschen. Sie plädieren auch für eine Auflage – dass Netzwerke einen inländischen deutschsprachigen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen.


"Hohe Priorität und Dringlichkeit"


Nicht gefolgt sind die Ministerpräsidenten Empfehlungen aus den Ausschüssen, wonach es "erhebliche Zweifel" gebe, ob das Durchsetzungsziel mit dem Entwurf "rechtssicher, funktional und effektiv erreicht werden kann". Auch Vorschläge, stärker auf die Selbstregulierung zu setzen und "die Prüfung der Rechtswidrigkeit eines Inhalts nicht exklusiv auf die Anbieter abzuwälzen", lehnten sie ab. Generell bescheinigen die Länder dem Anliegen "eine hohe Priorität und Dringlichkeit". Soziale Netzwerke dürften nicht länger "von Einzelnen als rechtsfreier Raum verstanden" werden.


Urlich Kelber, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, führte vor der Kammer aus, dass es auf Online-Plattformen "momentan ein Underblocking" gebe, das Ressort aber das vom Bundesrat angesprochene Overblocking gleichermaßen vermeiden wolle. Zudem räumte der SPD-Politiker ein, dass über den Bundestag gegebenenfalls die Sache mit den Geldstrafen noch klarer herausgearbeitet werden könnte. Es solle "nicht um eine Bußgeldbewehrung im Einzelfall" gehen, vielmehr um ein "systemisches Versagen". Ein solches könnte bei Facebook derzeit durchaus gegeben sein: ein jüngst publik gewordenes Manual zeige, dass die Kalifornier an diesem Ortzulande strafbewehrte Äußerungen als tolerabel ansähen.


Erörterung über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der #

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