Entscheidung: Facebook verweigert Zugriff auf Account Verstorbener für Eltern

Urteil: Facebook muss Account Verstorbener nicht für Eltern freigeben

Das Urteil des Berliner Landgerichts aus dem Jahr 2015 wurde in der zweiten Instanz gekippt. Eine Mutter hatte versucht, auf die Facebook-Daten ihrer verstorbenen Tochter zuzugreifen was ihr in erster Instanz zugestanden wurde. Doch diese Entscheidung wurde nun revidiert. Facebook muss den Eltern demnach keinen Zugang zum Account ihrer verstorbenen Kinder gewähren.


Das entschied das Berliner Kammergericht am Mittwoch in zweiter Instanz und stellte sich damit gegen ein erstes Urteil des Landgerichts von 2015.

Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt wurde. Die Eltern wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte, ebenfalls da der Fahrer der U-Bahn für diesen Fall Schmerzensgeld verlangte und fordern von Facebook Zugang unter anderem zu den Chat-Nachrichten.

Facebook beruft sich auf den Datenschutz

Die Eltern besitzen die Zugangsdaten der Verstorbenen allerdings ihr Benutzerkonto war von Facebook in den sogenannten Gedenkzustand versetzt worden. Wenn dann die Zugangsdaten eingegeben werden » erscheint ein Hinweis auf diesen Zustand « es kann nicht weiter auf die Daten zugegriffen werden. Der Gedenkzustand wurde laut Facebook durch einen Nutzer veranlasst, den die Eltern der Verstorbenen nicht kennen. Das soziale Netzwerk weigerte sich aus Datenschutzgründen den Namen mitzuteilen.

In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht 2015 im Sinne der Mutter entschieden. Facebook war dagegen in Berufung gegangen – weshalb die Entscheidung nun beim Kammergericht lag. Die Richter hatten zunächst eine Einigung angeregt diese war aber nicht zustande gekommen.

Gegen das Urteil ist eine Revision zugelassen. (mit Material der dpa) /

Zuletzt aktualisiert am Uhr





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