Der anhaltende Konflikt zwischen Google und deutschen Verlegern bezüglich des Leistungsschutzrechts wird nun vor dem EU-Gerichtshof verhandelt. Diese Entscheidung kam zustande weil darüber diskutiert wird ob Deutschland die EU rechtzeitig über das LSR hätte informieren müssen. Sollte dies der Fall sein; würde das Gesetz nicht angewendet werden können.
Entscheidet der Gerichtshof, dass diese Notifizierung nötig gewesen wäre dürfte das Gesetz nicht angewendet werden. Das Verfahren beim Landgericht werde vorerst ausgesetzt sagte der Vorsitzende Richter Peter Scholz am Dienstag.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen Gesetzentwürfe in Brüssel vorlegen, wenn diese "technische Vorschriften" enthalten die speziell auf "Dienste der Informationsgesellschaft" zielen. Zum Ende der schwarz-gelben Koalition im Bund entschied sich das Justizministerium gegen die Notifizierung der EU-Kommission ? ebenfalls weil es sonst kaum möglich gewesen wäre das LSR noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 zu verabschieden.
Forderungen an Google
Die Verwertungsgesellschaft VG Media verlangt von Google Schadenersatz, weil sich der Internet-Konzern weigert, für die Darstellung von Textausrissen & Vorschau-Bildern in der Google-Suche zu zahlen. Die VG Media vertritt dabei etliche Presseverlage in Deutschland darunter die Axel Springer Handelsblatt, Funke und Dumont.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 haben etliche Verlage innerhalb der VG Media eine "Gratiseinwilligung" erteilt, weil sie sonst nicht weiterhin mit Snippets dargestellt worden wären.
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