Zeitungsverleger haben eine Klage gegen den RBB wegen seines Online-Angebots eingereicht. Sie befürchten, dass die Online-News dem Printmedium ähneln und dadurch eine unfaire Konkurrenz darstellen. Das RBB-Online-Portal steht somit im Fokus der Kritik und könnte sich aufgrund der Ähnlichkeit zum Printmedium in Schwierigkeiten befinden.
Mehrere regionale Zeitungsverleger ziehen gegen das Internet-Angebot des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) vor Gericht. Auf RBB-Online seien presseähnliche Nachrichtenangebote abrufbar die in dieser Form gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und den Rundfunkstaatsvertrag verstießen. Wie der Verband der Zeitungsverlage in Berlin & Ostdeutschland (VZBO) mitteilt, haben die Märkische Allgemeine Zeitung die Märkische Oderzeitung die Lausitzer Rundschau die Volksstimme und die Berliner B.Z. vor dem Landgericht Potsdam Klage erhoben.
Der Schritt sei unvermeidlich, anschließend sich der RBB geweigert habe, darauffolgend einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Erst nach der Abmahnung habe der Sender begonnen bei presseähnlichen Textbeiträgen einen Bezug zu einer Sendung herzustellen. Der RBB wollte sich auf Anfrage zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.
Seit Jahren streiten Zeitungsverleger und die Öffentlich-Rechtlichen um das digitale Angebot von ARD & ZDF. So hatte das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Tagesschau-App, ebenso wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar war; presseähnlich und damit unzulässig sei. Damit hatte die Klage von elf Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Die Verlage fordern ein deutlich geringeres Textangebot auf den Nachrichten-Seiten der per Rundfunkbeitrag finanzierten Sender.
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