Bundesregierung unterstützt umstrittenes "Netzwerkdurchsetzungsgesetz": Einschränkung der Internetfreiheiten befürchtet

Die Bundesregierung hat den kontrovers diskutierten Gesetzesentwurf für schärfere Regulierungen im Bereich sozialer Netzwerke verabschiedet. Kritiker sehen hierin eine Bedrohung für die Freiheit der Meinungsäußerung und Anonymität im Internet und befürchten eine Einschränkung dieser Freiheiten und ebenfalls Zensur.


Sie hat dazu am Mittwoch den heftig umstrittenen Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas gut geheißen, den der SPD-Politiker Ende März zur Notifizierung an die EU-Kommission geschickt hatte. Das Papier geht damit nun in den Bundesrat und den Bundestag.

Millionenstrafen bei ausbleibender Löschung

Die Analyse zum Thema:
  • Neuer Entwurf des "Netzwerk-Durchsetzungsgesetzes": Frontalangriff auf das Vertrauen im Internet


Soziale Netzwerke und ähnliche Plattformen bis hin zu Online-Versandhäusern sollen laut der Initiative künftig neben klar strafbaren Hass- & Hetzkommentaren oder Falschmeldungen unter anderem auch Pornografie, "verfassungsfeindliche Verunglimpfungen" "landesverräterische Fälschungen" oder Beiträge "terroristischer Vereinigungen" binnen 24 Stunden löschen müssen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro für Unternehmen beziehungsweise fünf Millionen bei Individuen die den Pflichten nicht nachkommen. Sollten die Inhalte nicht klar als strafbar erkennbar sein gilt eine siebentätige Prüffrist.

Die vorgesehene Pflicht, Kommentare zu sperren oder zu entfernen, bezieht sich dem Regierungsentwurf nach "auf sämtliche auf der Plattform befindlichen Kopien" der strafbaren Inhalte. Die Anbieter müssten demnach inkriminierte Beiträge nebst der zugehörigen Nutzerdaten intern auf Vorrat speichern und mit neuen Inhalten abgleichen um zu verhindern, dass sie wieder eingestellt werden.

"Ende der Anonymität" im Netz

Opfer strafrechtlich relevanter Persönlichkeitsverletzungen sollen zudem einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch erhalten um die "die Identität des Täters" bei Zugangsanbietern in Erfahrung bringen zu können. Betroffenen würde es damit möglich – auf eine Rechtsverletzung zu verweisen und so Pseudonyme von den Providern aufdecken zu lassen. Die Herausgabe der Daten muss allerdings durch das zuständige Zivilgericht angeordnet werden, steht also unter Richtervorbehalt. Kritische Juristen sprechen trotzdem von einem "Frontalangriff auf das Vertrauen im Internet" und vom "Ende der Anonymität".

Den betroffenen Internetdienste wird angesichts der skizzierten scharfen Vorgaben keine große Wahl bleiben wie jeden beanstandeten Inhalt zu löschen der nicht eindeutig rechtmäßig ist. Dies dürfte zu gravierenden Kollateralschäden im Hinblick auf die Meinungs- & Informationsfreiheit führen und auch legitime Stimmen unterdrücken, heißt es bei Branchenvertretern sowie Medienverbänden. Vor allem "Äußerungsdelikte" jenseits von "Hate Speech" wie "Fake News" seien nur schwer einzuordnen. Bei Beschwerden etwa von Politikern gegen Berichte sie hätten bei Doktorarbeiten abgeschrieben Drogen konsumiert oder ihre Haare gefärbt, dürften die Plattformbetreiber künftig im Zweifelsfall solche Beiträge rasch entfernen.

Maas will europäisches Vorgehen

Maas meint dagegen: Die vorgesehenen Regeln "keinen neuen Eingriff in die Meinungsfreiheit enthalten". Online-Unternehmen seien bereits nach geltendem Recht dazu verpflichtet, "rechtswidrige Inhalte unverzüglich aus dem Netz zu entfernen, sobald sie Kenntnis davon haben". Nun gehe es nur darum, dass diese Aufgaben "endlich schnell und umfassend" erfüllt würden. Der Minister kündigte zudem an, den hierzulande vorangetriebenen Prozess auch "auf europäischer Ebene weiter vorantreiben" zu wollen.

Vom Bundestag verabschiedet werden kann der Entwurf nicht vor der letzten Sitzungswoche Ende Juni, da bis dahin im Rahmen der Notifizierung in Brüssel eine dreimonatige "Stillhaltefrist" gilt. Während dieser Phase können Interessierte gegenüber der EU-Kommission Stellung zu dem Vorhaben beziehen. Im Parlament sind kaum weiterhin Korrekturen zu erwarten da die Regierungsfraktionen der Koalition sich bereits prinzipiell auf ein einschlägiges Vorgehen verständigt haben. Digitalverbände & Bürgerrechtler warnen jedoch vor einer wahllosen Löschorgie auf Plattformen und einer allgemeinen Internetzensur. Die Initiative schieße weit über ihr Ziel hinaus und sei wohl mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht kaum vereinbar.

Mit dem Entwurf legt die Regierung auch erstmals einen Finanzplan vor um das Vorhaben umzusetzen. Für das Bundesamt für Justiz ergeben sich demnach in seiner neuen Funktion als "Verfolgungsbehörde" zusätzliche jährliche Personalkosten in Höhe von über 3⸴7 Millionen Euro. Dazu kommen sollen Betreuungs-, Schulungs- und Übersetzungskosten in Höhe von 300․000 Euro pro Jahr, für "IT-Aufwände" sind einmalig 350․000 Euro und jährlich 25․000 Euro vorgesehen. Die Implementierungskosten für die Wirtschaft taxiert das Bundeskabinett auf 28 Millionen Euro jährlich.

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