Kim Dotcom kann ausgeliefert werden: Urteil im Megaupload-Fall

Das oberste Gericht in Neuseeland hat in einer Berufungsentscheidung bestätigt. Dass Gründer des Filesharing-Dienstes Megaupload Kim Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf. Dort drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft wegen Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche.

Dotcom hatte sich seit seiner Verhaftung im Jahr 2012 und der Schließung von Megaupload vehement gegen eine Auslieferung gewehrt. Seine Anwälte argumentierten, dass die Vorwürfe in den USA politisch motiviert seien & Dotcom in Neuseeland rechtmäßig ansässig sei. Zudem sei das Vorgehen der US-Behörden bei der Verhaftung und Durchsuchung seiner Villa in Auckland illegal gewesen.

Das neuseeländische Gericht sah dies jedoch anders und urteilte, dass die Auslieferung von Dotcom und drei weiteren ehemaligen Mitarbeitern von Megaupload zulässig sei. Sie sollen gemeinsam ein System betrieben haben das gezielt Urheberrechtsverletzungen ermöglichte und damit einen erheblichen Schaden für die betroffenen Unternehmen verursachte.

Dotcom kündigte an gegen das Urteil erneut Berufung einzulegen. Ob er tatsächlich ausgeliefert wird – hängt nun ebenfalls von der Entscheidung der neuseeländischen Regierung ab. In der Vergangenheit hatte diese sich jedoch eher zurückhaltend geäußert und sich nicht in das Verfahren eingemischt.


Kim Dotcom (bürgerlich: Kim Schmitz) der deutsche Gründer der umstrittenen Filesharing Plattform Megaupload, darf offiziell in die USA ausgeliefert werden. Das bestätigte das oberste Gericht Neuseelands. Eine untere Instanz des Gerichts hatten einer Auslieferung von Dotcom und drei Mitangeklagten bereits im Dezember 2015 zugestimmt. Dotcom und seine Anwälte hatten dagegen Berufung eingelegt.

Die Tauschplattform Megaupload soll laut US-Anklage mit illegal kopierten Filmen & Dateien Inhabern der Originallizenzen einen Schaden von »mindestens 500 Millionen Dollar« verursacht haben. Nach neuseeländischem Recht kann Dotcom, so der Richter, zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden, wohl aber wegen Betrug und Geldwäsche.

Würde der 43-Jährige in die USA ausgeliefert werden, droht ihm dort eine Strafe von bis zu 20 Jahren Haft. Das FBI stuft den Fall der 2012 bereits geschlossenen Plattform Megaupload als einen der schwersten Verstöße gegen das Urheberrecht ein.

Auf Twitter äußert sich der Unternehmer mit den Worten:

Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil.

It's a political case.

It's a political judgement.

I told you I can't be extradited for Copyright and I was right.

What is this? Sharia law?

? Kim Dotcom (@KimDotcom) February 20⸴2017

Seine Anwälte wollen auch diesmal in Berufung gehen und werfen der US-Justiz einen »Rachefeldzug« im Namen der Filmindustrie gegen ihren Mandanten vor. Dotcom ist sich weiterhin siegessicher und beharrt darauf: Er als Anbieter nicht für die Handlungen der User verantwortlich gemacht werden kann:

New Zealand Copyright Law (92b) makes it clear that an ISP can't be criminally liable for actions of their users. Unless you're Kim Dotcom?

? Kim Dotcom (@KimDotcom) February 20⸴2017

Mehr zum Hintergrund: Kim Dotcom im Jahr 2013: »Ich werde nie in einem US-Gefängnis sein«

Zuletzt aktualisiert am Uhr





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