Gmail-Urteil: FBI bekommt Freifahrtschein für Zugriff auf E-Mails im Ausland

Gmail-Urteil: FBI bekommt Freifahrtschein für Zugriff auf E-Mails im Ausland
Ein US-Gericht fordert von Google die Übergabe von im Ausland gespeicherten E-Mails an das FBI. In seiner Begründung sieht der Richter die Anwender trotz Verletzung der Privatsphäre nicht entscheidend beeinträchtigt. Google kündigt Berufung an.
Google ist anderer Meinung und kritisiert das Urteil: "Der Richter weicht von Präzedenzfällen ab und wir planen, Berufung gegen das Urteil einzulegen". In den vergangenen Jahren hatten US-Behörde große Unternehmen immer wieder zur Herausgabe von Nutzerdaten aufgefordert. Erst kürzlich hat Microsoft mit seiner Weigerung der Herausgabe vor Gericht Recht behalten. Im Fall des Software-Herstellers hatte das US-Bundesberufungsgericht geurteilt, dass US-Behörden Microsoft nicht dazu zwingen können, Nutzerdaten aus einem europäischen Rechenzentrum herauszugeben. Dafür seien die örtlich zuständigen Behörden verantwortlich.
Google führt bei seiner Verteidigung im Gerichtsverfahren aber noch einen anderen interessanten Punkt ins Feld. Demnach teile das Unternehmen E-Mails manchmal aus Performance-Gründen in mehrere Teile auf unterschiedliche Server auf. Dadurch wisse das Unternehmen selber nicht immer, auf welchem Server sich eine Mail gerade befinde. Das Zusammenführen würde für das Unternehmen entsprechend eine Mehrbelastung bedeuten und zudem eine Umstellung des gesamten Systems benötigen.

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