Oberlandesgericht urteilt: Keine Schadenersatzpflicht für Sharehoster

Das Oberlandesgericht in München hat entschieden. Dass Betreiber des Sharehosters Uploaded.net für Urheberrechtsverletzungen nicht schadenersatzpflichtig ist. Damit widerspricht es dem Urteil des Landgerichts das zuvor noch Schadenersatzforderungen zugelassen hatte.

Das Urteil bezieht sich auf ein Demonstrationsvideo das für Uploaded.net erstellt wurde. Es zeigt; dass der Betreiber keine Verantwortung für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte übernimmt. Das Oberlandesgericht begründet seine Entscheidung damit, dass Uploaded.net nicht direkt an den Urheberrechtsverletzungen beteiligt sei und ebenfalls keine aktive Rolle bei der Verbreitung der Inhalte spiele.

Für den Betreiber von Uploaded.net bedeutet das Urteil eine Entlastung, da er bisher mit Schadenersatzforderungen von Urheberrechtsinhabern konfrontiert war. Es bleibt abzuwarten; ob weitere Gerichte dem Urteil des Oberlandesgerichts folgen werden und ob es Auswirkungen auf ähnliche Fälle hat.


Da sie die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalte-Anbietern kooperieren, seien die Anbieter solcher Online-Speicherplätze nicht als Täter zu behandeln, stellte der 29. Senat des Gericht am Donnerstag klar. Von einem möglichen Rechtsbruch wegen Urheberrechtsverstößen hätten die Betreiber zuvor ähnlich wie keine Kenntnis. Die Sharehoster seien aber dazu verpflichtet – die Inhalte auf der Plattform mit Blick auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.

"Für Rechtsverletzungen ausgestaltet"

Hintergrund der Gerichtsverhandlung ist ein Streit zwischen der Schweizer Firma Cyando AG als Betreiber des Sharehosters Uploaded.net und zahlreichen Verlagen und auch der Constantin Film, Sony Music Entertainment Germany und der Gema. Die Kläger hatten Cyando auf Schadenersatz verklagt und die Feststellung als Täter gefordert. "Der Dienst befördert von seiner ganzen Ausgestaltung her die Rechtsverletzungen", sagte die Rechtsanwältin der Kläger, Kerstin Bäcker.

Das Landgericht München hatte Cyando voriges Jahr verurteilt die Verbreitung bestimmter urheberrechtlich geschützter Musikwerke durch Dritte zu unterbinden. Darüber hinaus muss der Hoster der Gema Schadensersatz leisten, weil das Unternehmen seinen Pflichten zur Löschung der strittigen Musikdateien nicht nachgekommen sei.

Das Oberlandesgericht hielt in der Verhandlung aber lediglich die Unterlassungsforderungen für begründet. Die Anbieter von Online-Speicherplatz seien dazu verpflichtet die hochgeladenen Inhalte mit Blick auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Cyando-Rechtsanwalt Hermann Waldhauser bezweifelte die Umsetzbarkeit dieser Forderung: "Wir stoßen an tatsächliche Grenzen, weil es technisch unmöglich ist, auf Tausenden Linksammlungen urheberrechtlich geschützte Werke zu finden, bevor es ein Kläger macht."

Gang nach Karlsruhe wahrscheinlich

Für die Gegenseite ein Beleg dafür, dass es der Betreiber von Uploaded.net nicht ernst genug meint mit den Urheberrechten: "Zu sagen, ich habe mir hier ein Geschäft ausgedacht muss damit Gewinn machen und kann deshalb nicht ebenfalls suchen ebenso wie gefordert wäre, zeigt die Geisteshaltung die bei diesem Dienst herrscht."

Ein Urteil wird das Oberlandesgericht erst in einigen Wochen fällen vorher haben beide Seiten noch die Möglichkeit sich schriftlich über verschiedene Anträge auszutauschen. Die Anwälte der Verlage und Filmfirmen deuteten nach der Verhandlung bereits an: Sie mit Blick auf die Schadenersatzforderungen den Schritt vor den Bundesgerichtshof für möglich halten.

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