BGH bestätigt Urteil: Mitbetreiber von Kinox.to muss ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof hat die Berufung des Mitbetreibers von Kinox.to gegen seine Verurteilung abgelehnt und dadurch das Urteil rechtskräftig gemacht. Der Mann wurde des Aufbaus und der Betreibung des illegalen Streaming-Portals Kino.to-Nachfolgers schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an – dass er einen erheblichen Beitrag zur Verbreitung von illegalen Raubkopien geleistet hat. Der Verurteilte muss nun eine Haftstrafe antreten.


to ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) habe eine Revision gegen das Urteil als unbegründet abgewiesen, teilte eine Sprecherin am Donnerstag in Leipzig mit. Das Landgericht Leipzig hatte den damals 29-Jährigen im Dezember 2015 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Es hatte ihn der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage für schuldig befunden (Az. 11 KLs 390 Js 9/15).

Kino.to-Nachfolger

Das Gericht hatte den Angeklagten für schuldig befunden, in den Jahren 2009 bis 2011 den Betrieb der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform Kino.to unterstützt zu haben. Nachdem Kino.to nach polizeilichen Ermittlungen und einer Razzia abgeschaltet worden war, baute der 29-Jährige in kurzer Zeit das Nachfolgeportal Kinox.to auf, bis ebenfalls hier die Behörden einschritten. Darüber hinaus wurde dem Mann vorgeworfen, den Betrieb zweier ähnlich wie illegaler, konkurrierender Videostreaming-Plattformen sabotiert zu haben. (Mit Material der dpa) /

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