
Die Bundesnetzagentur überwacht das Angebot von elektrischen und elektronischen Geräten auf dem deutschen Markt, um Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten zu minimieren. Sie überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stichprobenartig und führt für Funkanlagen Prüfungen der Gerätesicherheit durch. Auffällige Produkte dürfen nicht mehr angeboten werden. Unterstützt wird die Behörde durch den Zoll, der bei der Einfuhr auffällige Produkte identifiziert. Im vergangenen Jahr meldeten die Zollbehörden in über 10.000 Fällen verdächtige Warensendungen, die insgesamt rund 270.000 Produkte umfassten. In 88 Prozent dieser Fälle erteilte die BNetzA nach eigener Aussage keine Freigabe für den europäischen Markt, da die Produkte den Anforderungen nicht genügten.
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