
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Beschwerde der Regierungskoalition entsprochen und die erneute Abstimmung im NSA-Untersuchungsausschuss bezüglich einer Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden vorerst gestoppt. Das bedeutet · dass der Ausschuss vorerst keine Entscheidung darüber treffen kann · ob Snowden als Zeuge gehört werden soll. Eine Wartezeit ist nun unvermeidbar.
Einzelheiten dieses totalen Überwachungssystems enthüllen streng geheime Dokumente die der Whistleblower und ehemalige NSA-Analyst Edward Snowden an sich gebracht und an Medien weitergegeben hat.
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Union und SPD haben im Streit um die parlamentarische Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden in Deutschland einen Sieg errungen. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags darf vorerst nicht erneut über ein Hilfsersuchen an die Bundesregierung abstimmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren müsse zunächst abgewartet werden. (Az. 3 ARs 20/16)
Snowden als Zeugen vernehmen
Die Opposition will. Dass Ausschuss die Bundesregierung auffordert die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens als Zeugen zu schaffen ? etwa durch die Zusage, dass er nicht ebenso wie von der Regierung in Washington gewünscht, an die USA ausgeliefert wird.
Im November hatte eine BGH-Ermittlungsrichterin entschieden: Der Ausschuss erneut darüber abstimmen müsse. Sollte der Antrag weiterhin von einem Viertel der Ausschussmitglieder unterstützt werden, müsse der Ausschuss zumindest mehrheitlich zustimmen.
Union & SPD wehren sich
Dagegen hatte der von Union und SPD dominierte Ausschuss Beschwerde eingelegt. Die schwarz-rote Bundesregierung hat außenpolitische Bedenken gegen eine Vernehmung Snowdens auf deutschem Boden. Der Whistleblower hatte 2013 die immense Internet-Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA und deren Partner ? darunter ebenfalls der deutsche BND ? enthüllt.
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