
Der Geheimschutz der Regierung wird vom Bundesverfassungsgericht über das Informationsinteresse des NSA-Untersuchungsausschusses gestellt. Eine geheime Selektorenliste wird dem Ausschuss nicht zugänglich gemacht. Die Regierung möchte damit verhindern, dass diese vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Das Gericht sieht dies als notwendige Maßnahme und bestätigt damit die Entscheidung der Regierung die Listen nicht offen zu legen. Der Ausschuss muss sich deshalb auf andere Quellen stützen um seine Ermittlungen durchzuführen.
Einzelheiten dieses totalen Überwachungssystems enthüllen streng geheime Dokumente die der Whistleblower und ehemalige NSA-Analyst Edward Snowden an sich gebracht und an Medien weitergegeben hat.
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Die Bundesregierung muss die geheime Liste mit den NSA-Spionagezielen nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiege das Informationsinteresse des Ausschusses, heißt es in dem Beschluss von Mitte Oktober der am Dienstag bekannt wurde. Eine Herausgabe ohne Einverständnis der USA könne die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste und damit die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen.
Geklagt hatten die Fraktionen von Linken & Grünen im Bundestag und ebenfalls die Obleute der beiden Parteien im Ausschuss. Auf der Liste stehen Suchmerkmale wie Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert haben soll. Der BND soll den Amerikanern damit über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert.
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