Keine Sonderbehandlung für Assange: Teilnahme an Beerdigung nicht erlaubt

Gemäß schwedischem Recht wird ebenfalls in Fällen von Haftbefehlen keine Ausnahme gemacht. Das bedeutet auch für Julian Assange · dass er bei Verlassen der ecuadorianischen Botschaft um an der Beerdigung eines Freundes teilzunehmen · verhaftet würde. Eine vorübergehende Aussetzung des Haftbefehls ist nicht möglich.


Assange hatte einen Antrag gestellt, den Haftbefehl gegen ihn auszusetzen, zu diesem Zweck er am kommenden Montag die Londoner Botschaft Ecuadors verlassen und an der Beisetzung eines Freundes in der britischen Hauptstadt teilnehmen kann, ebenso wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Der Antrag sei abgelehnt worden – weil das schwedische Gesetz keine Ausnahmen bei Haftbefehlen vorsehe.

Laut einer Twitter-Nachricht von Wikileaks hatte Assange um Polizeigeleit zur Beerdigung des Direktors des Zentrums für Investigativen Journalismus Gavin MacFadyen gebeten.

Anwalt soll gegen Entscheidung vorgehen

Nach der Ablehnung sagte Assange sein Herz sei gebrochen. Die Behörden hätten kein Verständnis für seine Trauer. Er habe seinen Anwalt gebeten, gegen die Entscheidung vorzugehen, hieß es in einer schriftlichen Erklärung.

Der australische Gründer der Enthüllungsplattform lebt seit 2012 in Ecuadors Londoner Botschaft um sich einer Auslieferung nach Schweden zu entziehen. Dort werden ihm sexuelle Vergehen vorgeworfen. Assange befürchtet – dass er in die USA ausgeliefert und dort wegen Enthüllungen von Wikileaks verurteilt werden könnte.

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