Die Möglichkeit, Adblocker gleich bei Abschluss eines Internettarifs als zusätzlichen Service anzubieten, müssen Telekommunikationsunternehmen in der EU nun erstmal begraben.
Adblocker dürfen von Telekommunikationsunternehmen nicht auf Netzebene installiert werden
Denn die neuen Richtlinien für die Netzneutralität sehen vor, dass eine Installation von Adblockern auf Netzebene nicht erlaubt ist. in der Leitlinie ist zu lesen, dass "Internetanbieter Werbung nicht blockieren, verlangsamen, verändern, einschränken, beeinträchtigen, abwerten oder diskriminieren dürfen, wenn ein Internetzugang bereitgestellt wird". Unter anderem wurde diese Möglichkeit des zusätzlichen Kundenservice vom großen Konzern Drei in England und Italien gefordert.
Dies ist ein Erfolg für Medienkonzerne und Werbeunternehmen. Dennoch ist es weiterhin erlaubt, dass man Adblocker lokal auf privaten PCs installiert. "Adblocking auf Netzebene, wie es von Anbietern wie Drei in Großbritannien angekündigt wurde, wäre unter diesen Regeln verboten, sofern das Volumen des Werbe-Traffics nicht so groß wäre, dass es die Leistung für alle anderen Nutzer beeinträchtigen würde", erklärt Matthew Howett, ein Analyst des Marktforschungsinstituts Ovum.
Überraschenderweise kommt Kritik an dieser Regelung sogar von Seiten des Adblocker-Anbieters Shine Technologies. Denn das israelische Unternehmen wollte mit dem Telekommunikationskonzern Drei zusammenarbeiten, um die Werbeblocker auf Netzebene zur Verfügung zu stellen. Und so meint Roi Carthy, CMO von Shine Technologies: "Europäische Bürger haben ein Recht, sich davor zu schützen, von Werbeunternehmen überwacht, in Schubladen gesteckt und gezielt mit Werbung angesprochen zu werden." Man glaubt, dass der entsprechende Paragraph vor Gericht nicht bestehen bleiben wird und plant schon jetzt, diese Regelung anzufechten. /ab
Bild-Quellen:
CHRIS POTTER / FLICK
News Redaktion
am Montag, 05.09.2016 13:41 Uhr
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