
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es für Verbraucher benachteiligend ist, wenn sie einen Vertrag mit einer Online-Partnerbörse nur schriftlich kündigen können. Die Klausel von Elitepartner.de die dies vorsah, wurde für unwirksam erklärt.
07․2016, Az. III ZR 387/15). Die Kündigungsklausel sei unwirksam, heißt es zum Ende eines Rechtsstreits der sich schon seit ein paar Jahren hinzieht.
Die AGB des Portals Elitepartner.de hätten für eine wirksame Kündigung eine eigenhändig unterschriebene schriftliche Erklärung verlangt. Die elektronische Form war ausgeschlossen. Per E-Mail ausgesprochene Kündigungen lehnte das Unternehmen ab ebenfalls wenn der Vertrag im Internet geschlossen und die gesamte Leistung auch dort erbracht wird. Darin sahen die Verbraucherschützer eine "verwirrende Vermischung der gesetzlichen Formvorschriften" und klagten.
Der BGH habe die Vertragsbestimmung als unzulässig erachtet weil sie Verbraucher unangemessen benachteilige. Das schriftliche Urteil liege derzeit noch nicht vor. Die vorangegangenen Instanzen hatten diese Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt.
Kommentare