Verbraucherzentrale mahnt Unitymedia wegen unerlaubter Einrichtung von Hotspots ab

Verbraucherschützer mahnen Unitymedia wegen Hotspots ab

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Abmahnung gegen den Kabelbetreiber Unitymedia ausgesprochen da dieser beabsichtigt öffentliche Hotspots auf den Routern der Kunden ohne deren Einwilligung einzurichten.


Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Unitymedia unter dem Namen "WifiSpot" einen öffentlichen Hotspot auf Routern der Kunden aktivieren will, ohne dass deren ausdrückliches Einverständnis vorliegt.

Das Unternehmen hatte die Kunden zwar per Post darüber informiert, deren Einverständnis aber vorausgesetzt. Kunden · die keine Aktivierung des Hotspots auf ihrem Router wünschten · müssen der Aktivierung ausdrücklich widersprechen. Grundsätzlich begrüßen die Verbraucherschützer. Dass Unitymedia öffentliche Hotspots bereitstellt kritisieren aber die Art und Weise ebenso wie das Unternehmen dabei vorgeht.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass die Vertragsänderung ohne Zustimmung der Kunden erfolgte was das bestehende Vertragsverhältnis unzulässig erweitere. Außerdem benachteiligten einige geänderte Klauseln die Kunden unangemessen. So dürfen diese beispielsweise die Stromversorgung für den Router nur noch so lange unterbrechen wie das für einen Neustart erforderlich ist.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt betroffenen Kunden » der Umstellung zu widersprechen « vorausgesetzt sie ihren Router nicht als öffentlichen Hotspot bereitstellen möchten.

Zuletzt aktualisiert am Uhr





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